Was können Sie tun?
Die Sirene geht, die Feuerwehr fährt zu einem Einsatz. Vielleicht überlegen Sie ja auch das ein oder andere mal "Was mag passiert sein". Gut ist es dann, dass die Feuerwehr nicht zu Ihnen kommen muss. Aber ist das so abwähgig? Was kann bei Ihnen im Haushalt passieren. Und was noch viel wichtiger ist: Was können Sie unternehmen um nicht in die Lage zu kommen, dass Sie unsere Hilfe benötigen.
Und wenn es dann doch mal passiert. Was muss ich machen, damit die Hilfe schnell kommt und in den Anfängen schnell und mit den richtigen Mitteln eingreifen kann? So oder so sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Eine Nummer für alle Fälle
Mann das ist doch einfach... Die Nummer ist die 112. Das weiß doch jedes Kind. Aber was steckt hinter der Nummer. Und was kann ich hier alles in die Wege leiten? Wo komme ich den da überhaupt raus und wer ist das da am anderen Ende der Leitung?
Die 112 ist die Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst. Sie gilt Europa weit. Wo Sie genau landen kommt allerdings auf das Land an. In Nordrhein Westfalen ist die Aufgabe den Kreisen und Kreisfreien Städten per Gesetz auferlegt. Diese müssen eine Leitstelle nach Erfordernissen der örtlichen Begebenheiten unterhalten.
Für uns in der Gemeinde Mechernich ist die zuständige Leitstelle die des Kreises Euskirchen, die Ihren Sitz in Euskirchen im Kreishaus hat.
Angriff ist die beste Verteidigung
Jeder kennt Sie. Feuerlöscher. In jedem öffentlichen Gebäude sowie in Betrieben sind Sie vorgeschrieben. Sie hängen an der Wand und warten auf den Ernstfall. Aber was müssen Sie tun wenn Sie einen Brand entdecken?
Nun zuerst sollten Sie entweder selber oder durch eine andere Person einen Notruf absetzen lassen. Falls Sie den Brand nicht selber unter Kontrolle bringen können, kann die hinzugerufene Feuerwehr schnell mit den geeigneten Mittel eingreifen und den Brand so frühzeitig unter Kontrolle bringen. Helfen Sie anderen Personen die sich nicht selbstständig in Sicherheit bringen können.
Als nächstes müssen Sie für Sich die Entscheidung treffen können Sie diesem Brand mit den vorhandenen Mitteln noch Einhalt gebieten? Sollten Sie Zweifel haben oder zu dem Entschluß kommen, dass der Brand zu groß ist bringen Sie sich selbst in Sicherheit. Achten Sie auf lhren Eigenschutz und überschätzen Sie Ihre Möglichkeiten nicht!
Rauchmelder sind Pflicht!
In allen 16 Bundesländern sind Rauchmelder in privaten Wohnungen pflicht. Aufgehangen werden müssen die Geräte durch den Besitzer der Imobilie. In den Bundesländern gibt es
In NRW sind in Neubauten seit dem 01.04.2013 Pflicht, in Bestandsbauten gab es eine Übergangsfrist die jedoch bereits am 31.12.2016 endete. Zu dem reicht es nicht aus einfach irgendwo einen Rauchmelder aufzuhängen. Pflicht sind die Lebensretter in Kinder- und Schlafzimmer sowie in allen Fluren. Hier ist zu erwähnen das offene Treppenhäuser pro Etage über einen Rauchmelder verfügen müssen. Ist der Raum größer als 60 m² muss ein zweiter Melder installiert werden. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung NRW(BauO NRW) im §47 "Wohnungen" Absatz 3.
Sei dem 01.01.2019 wurde die Landesbauordnung dahin gehend geändert, dass bei einem Mietverhältnis der Mieter die Wartung/Instandhaltung der Rauchmelder übernehmen muss, wenn der Vermieter sich dieses Recht nicht ausdrücklich vorbehält. Hiervon ist die Pflicht zur Erstinstallation ausgenommen! Diese bleibt beim Eigentümer.
Für Informationen die anderen Bundesländer betreffend empfehlen wir die Seite https://www.rauchmelder-lebensretter.de/