Rauchmelder sind Pflicht!

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In allen 16 Bundesländern sind Rauchmelder in privaten Wohnungen pflicht. Aufgehangen werden müssen die Geräte durch den Besitzer der Imobilie. In den Bundesländern gibt es

In NRW sind in Neubauten seit dem 01.04.2013 Pflicht, in Bestandsbauten gab es eine Übergangsfrist die jedoch bereits am 31.12.2016 endete. Zu dem reicht es nicht aus einfach irgendwo einen Rauchmelder aufzuhängen. Pflicht sind die Lebensretter in Kinder- und Schlafzimmer sowie in allen Fluren. Hier ist zu erwähnen das offene Treppenhäuser pro Etage über einen Rauchmelder verfügen müssen. Ist der Raum größer als 60 m² muss ein zweiter Melder installiert werden. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung NRW(BauO NRW) im §47 "Wohnungen" Absatz 3.

Sei dem 01.01.2019 wurde die Landesbauordnung dahin gehend geändert, dass bei einem Mietverhältnis der Mieter die Wartung/Instandhaltung der Rauchmelder übernehmen muss, wenn der Vermieter sich dieses Recht nicht ausdrücklich vorbehält. Hiervon ist die Pflicht zur Erstinstallation ausgenommen! Diese bleibt beim Eigentümer.

Für Informationen die anderen Bundesländer betreffend empfehlen wir die Seite https://www.rauchmelder-lebensretter.de/

Welcher Rauchmelder ist der Richtige?

Grundsätzlich sind alle Rauchmelder die Sie in Deutschland erwerben können um die Rauchmelderpflicht zu erfüllen ausreichend. Allerdings gibt es Unterschiede in der Qualität der Melder auf die Sie achten sollten. Wir empfehlen Ihnen beim Kauf eines Rauchmelders auf folgende Punkte zu achten:

  • Rauchmelder verfügt über eine festverbaute 10 Jahresbatterie
  • Es gibt eine gut verständliche Bedienungsanleitung und die Bedienung ist Intiutiv
  • Der Rauchmelder verfügt über das freiwillige Qualitätsmerkmal Q, mindest aber über das CE Zeichen
  • Unterumständen macht es Sinn bei größeren Gebäuden die Rauchmelder mit einander zu vernetzen. So ist sichergestellt, das die Bewohner den weiter entlegenen Rauchmelder auch wahrnehmen.

Wenn Sie den für Sich richtigen Melder gefunden und gekauft haben, bleibt einiges bei der Monatge zu beachten:

  • Montage nur an der Zimmerdecke, nicht an der Wand oder Dachschrägen über 20° Neigung,
  • Nach Möglichkeit immer in der Mitte des Raumes, jedoch mindestens 50 cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt,
  • Nicht in der Nähe von Luftschächten oder dort wo starke Zugluft herscht,
  • nie in der Dachspitze, sondern 30 - 50 cm darunter
  • nie in Räumen wo es zu Dampf oder Staubbildung kommen kann (Bad, Küche, Sauna etc.)
  • der Rauchmelder darf nicht durch Möbel verstellt werden,
  • der Rauchmelder darf nicht überstrichen werden

Nachdem der Rauchmelder nun an der richtigen Stelle montiert wurde ist Ihre Wohnung gesichert. Damit Sie es auch bleibt ist der Rauchmelder mindestens 1 x im Abstand von 12 Monaten nach den Herstellerangaben zu überprüfen. Ein Rauchmelder signalisiert wenn seine Batterie zu Neige geht über einen Warnton das die Batterie getauscht werden muss.

Was passiert wen ich keine Rauchmelder aufhänge?

Auf der reinen Finanziellen Seite kann das sehr teuer werden. Dadurch das Rauchmelder Pflicht sind ist eine Zuwiederhandlung eine grobe Fahrlässigkeit, bei der die Versicherungen Leistungen verweigern, zumindest aber deutlich kürzen kann.

Die Strafrechtliche Seite sieht hier noch schärfer aus. Bei einem Brand wird ermittelt ob die Rauchmelder installiert waren und ob diese einwandfrei funktioniert haben. Ist dies nicht der Fall wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im schlimmsten Falle wegen fahrläßiger Tötung eingeleitet. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Neben diesen Gründen sollte jedoch die Sicherheit der eigenen Familie im Vordergrund stehen. Denn ein Brand ist ein stiller Tod. Bevor Sie merken was los ist, sorgen die Brandgase dafür das sie und Ihre Familie erst garnicht mehr aufwachen können.